Celloschaden bei Schulprobe

Beschädigung des Musikinstruments: Ein Erfahrungsbericht

Einige Jahre ist es gut gegangen, aber dann wurde das Cello unserer Tochter bei einer Schulprobe schwer beschädigt. Es war eine ganz normale Pause in der wöchentlichen Übungsstunde am Musikzweig unseres Gymnasiums: Die Instrumente werden dann üblicherweise irgendwo abgestellt – meine Tochter hat ihr Cello unter einem Tisch seitlich auf den Boden gelegt. In der Nähe haben zwei der Jungs ein wenig gealbert und gerangelt – dann ist einer gestolpert und mit dem Fuß an unserem Instrument hängengeblieben. Das Cello kippte und fiel frontal auf den Steg. Das war dann auch deutlich zu hören und freilich sind alle erschrocken. Ein Musiklehrer war glücklicherweise vor Ort. Sein näherer Augenschein entdeckte Beschädigungen: einen etwa 8 cm langen Riss im Deckel neben dem rechten F-Loch und zwei beschädigte Saiten durch den Sturz auf die Schnecke.

Komplizierte Operation

Beschädigung: Riss in der Decke

Die Beschädigung: Ein Riss in der Decke

Unsere Tochter kam geknickt nach Hause, der Verursacher hatte ihr seine Telefonnummer aufgeschrieben. Die Eltern waren glücklicher­weise haftpflichtversichert. Allerdings zeigte sich bald, dass die ganzen Transaktionen rund um die Behebung des Schadens bis zur Begleichung weitgehend unser Part sein sollte: Wer den Schaden hat, hat auch alle Mühen!

Wir sind also mit dem Instrument zum Geigenbauer gefahren, der unserer Tochter erst einmal ein Leihinstrument mitgegeben hat, weil ein langwieriges Procedere in solchen Fällen wohl die Regel ist. Kurz danach kam ein Kostenvoranschlag – der war wirklich atemberaubend – die Reparatur der Beschädigung sollte fast die Hälfte des Kaufpreises für das Cello ausgemachen. Oh je, war der erste Gedanke, ist es so schwer beschädigt worden? So dramatisch sah der Riss nun auch wieder nicht aus… Wir haben hier gelernt, dass das Öffnen eines Streichinstruments quasi einer Operation am offenen Herzen gleichkommt und entsprechende Kosten verursacht.

Langwieriges Verfahren

Die Versicherung des Verursachers verlangte neben dem Kostenvoranschlag auch Fotos von der Beschädigung. Das Cello war ja schon beim Geigenbauer – freundlicherweise hat er zur Kamera gegriffen und den Riss dokumentiert. Zudem musste unsere Tochter für die Versicherung den Schadensfall auch noch schriftlich darlegen. Wir haben Bilder und Text an die Versicherung geschickt.

Nun sollten einige Wochen verstreichen. Da unsere Tochter mit dem Leihcello eher unglücklich war, mussten wir dann tatsächlich das OK der Versicherung zur Reparatur anmahnen. Erst rund 6 Wochen nach dem „Unfall“ konnte der Geigenbauer dann loslegen…

Zum neuen Schuljahr durften wir das Cello dann abholen. Es sieht wieder gut aus, die Risslinie ist nur noch für Eingeweihte zu entdecken. Neue Saiten hat es auch und am Klang ist ebenso keine Verschlechterung zu bemerken. Wir haben die Rechnung an die Versicherung geschickt, nach zwei weiteren Wochen kam ein Verrechnungsscheck. Der musste dann „nur noch“ bei der Bank eingelöst werden, woraufhin wiederum wir dem Geigenbauer das Geld überwiesen haben.

Fazit: Es ist zwar prinzipiell alles gut gelaufen – was passiert, wenn die Versicherung bei so einer Beschädigung nicht oder nicht alles zahlen will, wollen wir besser nicht erleben. Aber wir haben es doch als ärgerlich empfunden, dass wir die gesamte Abwicklung am Halse hatten. Von Dingen wie Fahrtkosten und Zeit gar nicht zu sprechen. Das Thema Wertverlust haben wir zudem beschlossen auszuklammern.

Natürlich sollte man sich auch noch einmal Gedanken machen, wie solche Schadensfällte zu vermeiden wären. Können Musiklehrer nicht darauf achten, dass Pausen in gewisser Entfernung von den abgestellten Instrumenten verbracht werden und die Schüler ihren Bewegungsdrang draußen ausleben?

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